Garantie
Unser Warenbestand besteht zu 70% aus instand gesetzte Anlasser und Lichtmaschinen. Neue Aggregate setzen wir insbesonders dort ein, wo es auf dem Markt keine Altteile zur Instandsetzung gibt. Aber auch auf Wunsch bieten wir neu hergestellte Anlasser und Lichtmaschinen an, sofern sie für die jeweiligen Fahrzeugtypen verfügbar sind.
Alle Aggregate erhalten folgende Garantieleistungen:
- 24 Monate Garantie
- (auf neu hergestellte Teile)
- 12 Monate Garantie
- (auf instand gesetzte Teile)
Egal ob neue oder instand gesetzte Aggregate, wir stellen höchste Ansprüche an uns und unsere Lieferanten, um hochwertige Produkte zu möglichst günstigen Preisen anbieten zu können. Überzeugen Sie sich selbst!
Für den Einbau unserer Aggregate in Taxen, Reisebussen oder Mietwagen gelten eingeschränkte Garantieleistungen. Hierzu ist eine individuelle Absprache nötig.

Garantiebedingungen
Folgende Mängel/Schäden bzw. Kosten sind ausnahmslos von der Garantie ausgeschlossen:
- Normaler Verschleiß von Teilen
- Mängel/Schäden, entstanden durch Unfall, Fall, Sturz und jeden anderen unsachgemäßen oder sorgfaltswidrigen Umgang mit der Sache nach Gefahrübergang.
- Mängel/Schäden, entstanden nach Gefahrübergang durch Natur- und Umwelteinflüsse, wie z.B. Schäden durch Hagel, Blitz, Frost, Wasser, Salz, chemische Einwirkungen etc.
- Mängel/Schäden, entstanden durch fehlerhaften Einbau, fehlerhafte Einstellung und/oder fehlerhafte Wartung sowie jeden anderen Fehlgebrauch nach Gefahrübergang.
- Mängel/Schäden, entstanden durch die Verwendung von falschen bzw. ungeeigneten Betriebsstoffen nach Gefahrübergang (z.B. Biodiesel, minderwertigen Schmierstoffen).
- Mängel/Schäden, entstanden durch eine unsachgemäße Nutzung. Dies beinhaltet jeglichen Einsatz der Teile außerhalb von PKW, LKW oder Bussen, wie z.B. Stationär-, Schiffs-, Lokomotivmotoren etc.
- Mängel/Schäden, entstanden durch eine Veränderung der ursprünglichen Form und/oder Funktion der Sache.
- Alle Schäden, Aufwendungen und Kosten, die in Zusammenhang mit dem Mangel stehen und sich nicht auf die Kosten der Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache, d.h. die Kosten für die Ersatzsache und die Verpackungs- und Versandkosten, durch A.L.S beschränken, wie z.B. Berge- und Abschleppkosten, Telefongebühren, Frachtausfall, Gewinnausfall, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Aus- und Einbaukosten, etc. sowie alle weiteren wirtschaftliche Verluste.
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